Fair. Frei. Kleingarten.

Alle Nachrichten aus dem FairBund freier Kleingartenvereine e. V.:

Oktober 2024 - Wissens-Endspurt

Wer uns kennt, weiß: nur, weil es auf unserer Website keine aktuellen Einträge gibt, heißt das noch lange nicht, dass nichts geschieht. Ganz im Gegenteil waren wir im Hintergrund an mehreren Themen dran und an einigen Orten präsent.

Die Gartensaison neigt sich nun langsam dem Ende entgegen, sodass wir - fast schon traditionell - unsere letzten Weiterbildungen für 2024 durchführen. Am Samstag, den 09.11.2024, geht es los, erstmals außerhalb des Leipziger Großraums, nämlich in Artern (Unstrut). Ab 10 Uhr wird im dortigen Bürgerhaus eine Anwältin das Thema "Gemeinschaftsarbeit im Verein" beleuchten und dabei Fragen wie z. B. "Was für eine Rechtsbeziehung ist Gemeinschaftsarbeit überhaupt und welche Konsequenzen ergeben sich hieraus?" und "Welche Regelungen zur Gemeinschaftsarbeit sind notwendig, welche sinnvoll?" besprechen. Eine digitale Teilnahme wird wieder möglich sein.

Der letzte Weiterbildungstermin findet am 14.12.2024 in Leipzig statt. Ein Thema wird noch ausgelotet.

Interessiert? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Quelle: pixabay.com / Autor: geralt

Juni 2024 - unser Netzwerk wächst

Zahlreiche neue Kontakte, neue Initiativen und einen weiteren Mitgliedsverein hatte das erste Halbjahr 2024 zu bieten. Ein großer, seit ein paar Jahren verbandsfreier Verein aus dem südwestlichen Sachsen hatte schon länger Kontakt zu uns gepflegt und nun den Entschluss gefasst, unserem Verbund beizutreten. Ein solcher Beitritt ist für uns immer ein besonderer Grund zur Freude, zeigt sich damit doch, dass wir mit unserer Grundausrichtung, unserem Selbstverständnis und unseren Angeboten überzeugen können.

Februar 2024 - weiterer Termin für "Photovoltaik im Kleingarten"

Förderanträge mussten gestellt werden, Rechenschaftsberichte an Fördergeber geschrieben und unsere eigene Mitgliederversammlung vorbereitet werden, die am 24.02.2024 stattfindet. Es war also allerhand zu tun, daneben wurden erste Weiterbildungen für das Jahr 2024 organisiert.

Jetzt können wir zwei Termine bekanntgeben:

Am 24.02.2024 gibt es ab 10 Uhr im Vereinsheim des KGV "Auenblick" e. V. in Schkeuditz eine Weiterbildung zum Thema "Bestandsaufnahme von Parzellen". Insbesondere bei Pächterwechsel sollten Vereinsvorstände auf eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung achten, Mängel feststellen und deren Beseitigung fordern. Wie man da am besten vorgeht, wird eine Anwältin darstellen. Zudem ist angedacht, ganz praktisch eine Parzelle vor Ort entsprechend zu kontrollieren und deren "Bestand" aufzunehmen. Interessant ist dieses Thema für alle Vereinsvorstände - auch für solche, deren Vereine sogenannte "Wertermittlung" von Dritten durchführen lassen.

Und am 16.03.2024 laden wir in den Saal des Budde-Hauses in Leipzig zur einer zweiten Runde von "Photovoltaik im Kleingarten - was Vorstände und Kleingärtner wissen müssen und wie es umgesetzt werden kann" ein. Herr Dr. Schedletzky, Geschäftsführer der Leipziger Solargesellschaft mbH wird wiederum in das Thema einführen und die Besonderheiten einer Photovoltaik-Nutzung im Kleingarten beleuchten. Die Teilnahme ist wieder kostenlos, um Anmeldung wird gebeten.

Quelle: pixabay.com / Autor: webandi

September 2023 - Weiterbildungsreihe startet. / Ein weiterer Verein ist Mitglied geworden!

Endlich Fortschritte beim Thema "Photovoltaik im Kleingarten": wir konnten einen Spezialisten einer Leipziger Solarfirma für unsere Sache gewinnen und damit nun endlich den Terminplan für unsere diesjährigen Weiterbildungen aufstellen (s. unten).

Außerdem freuen wir uns riesig über den Beitritt eines verbandsfreien Vereins aus Braunschweig - dem ersten aus einem der "alten" Bundesländer.

Unsere Weiterbildungen stehen wie immer allen interessierten Vorständen von Gartenvereinen offen, insbesondere beim Thema "Photovoltaik im Kleingarten" heißen wir auch interessierte Kleingärtner willkommen, die nicht als Vorstand tätig sind. Auch ist eine digitale Teilnahme möglich, sodass man sich die Anreise sparen kann. Zur besseren Planbarkeit bitten wir um vorherige Anmeldung!

Ort: Vereinsheim des KGV "Auenblick" e. V., Thomas-Müntzer-Straße 34, 04435 Schkeuditz

September 2023 - Photovoltaik / Solar im Kleingarten und Verein ohne Vorstand

Zugegeben: es war lange ruhig auf unserer Website. Aber im "Hintergrund" waren die vergangenen Monate sehr arbeitsreich. Neben einigen neuen Kontakten zu Vereinen aus verschiedenen Regionen Deutschlands, von denen wir leider altbekannte Berichte über Altverbände hörten, bei denen Unmengen Gelder verschwunden sind und die deshalb an der Beitragsschraube drehen (wollen), nahmen wir vielversprechende Verbindungen zu Politikern, Organisationen und Firmen zum Thema "Photovoltaik bzw. Solar im Kleingarten" auf. Während die Altverbände inzwischen damit beginnen, netzgebundene Photovoltaik weitgehend verbieten zu wollen, entwickeln wir gerade in Zusammenarbeit mit Spezialisten ein gangbares Modell für steckerfertige Photovoltaikanlagen in Kleingärten. Wir sind zwar noch nicht am Ziel, hegen aber große Hoffnungen. Schließlich sind die riesigen Kleingartenflächen im gesamten Bundesgebiet häufig perfekte Solar-Standorte. Sobald das Modell spruchreif ist, soll es zu einer unserer diesjährigen Weiterbildungstermine vorgestellt werden. Zudem bereiten wir das Thema "Verein ohne Vorstand" für eine Weiterbildung vor.

Unser Netzwerk (Stand: 03/2023)

März 2023 - Unser Netzwerk wächst.

Mitte März ist ein weiterer Verein aus dem südwestlichen Landkreis Leipzig unserem Verbund beigetreten. Schon beim ersten Kennenlernen wurden die Gemeinsamkeiten deutlich. Der Verein ist aus dem regionalen Altverband ausgetreten, nachdem sich dort die Anzeichen finanzieller Ungereimtheiten verfestigten und der Verein - als einer der größten in diesem Altverband - um Vorauszahlung des Verbandsbeitrages für das Folgejahr gebeten wurde. Der seit einigen Jahren wirkende Vereinsvorstand hat die Kleingartenanlage aus einer Art Dornröschenschlaf geweckt, den Verein ziemlich umgekrempelt und ihn zu einer festen Größe in der örtlichen Zivilgesellschaft gemacht.

Der sehr erfreuliche Zuwachs war für uns Anlass, eine kleine Übersicht unseres kontinuierlich wachsenden Netzwerkes zu erstellen. Einige der blauen Punkte wechseln sicherlich bald ihre Farbe...

Dezember 2022 - Ein gutes Jahr geht zu Ende. Wir freuen uns schon aufs nächste!

Das vierte Quartal 2022 war für uns quasi eine "Jahresendrallye". Denn unsere Weiterbildungsreihe war eine intensive, interessante Zeit und konnte erfolgreich durchgeführt werden. Als Ergebnis können unsere Mitgliedsvereine nun ein individuelles Unterpachtvertragsformular kostenfrei verwenden und haben zu den vier Terminen viele wichtige Anregungen und Denkanstöße rund um die Verpachtung von Kleingärten erhalten.

Noch bevor das Jahr 2023 angebrochen ist, haben wir Anlass zur Freude. Denn gleich drei weitere Vereine treten unserem Verbund zum 01.01.2023 bei: einer aus dem Herzen Brandenburgs und gleich zwei aus dem Landkreis Nordsachsen. Die Vorzeichen für die weitere Entwicklung unseres Kleingarten-FairBundes im neuen Jahr sehen also schon mal gut aus.

Allen freiheitlich und demokratisch denkenden Kleingärtnern sowie in die Freiheit und Selbstbestimmtheit strebenden Vereinsvorständen wünschen wir ein erfolgreiches Jahr 2023 und viel Kraft sowie Durchhaltevermögen gegen die weit verbreiteten, schlimmen Zustände in den Altverbänden des Kleingartenwesens.

Oktober 2022 - unsere Weiterbildungsreihe beginnt!

Am 22.10.2022 startet unsere Weiterbildungsreihe 2022. Sie steht allen interessierten Vorständen von Gartenvereinen offen.


Folgende Themen werden behandelt werden:



Eine Teilnahme ist auch digital über Microsoft Teams möglich. Interessierte Personen dürfen sich gern unverbindlich bei uns anmelden. Die Kosten jedes Einzeltermins (Honorar Anwalt, Verköstigung vor Ort) werden jeweils transparent vor Ort dargestellt und auf alle teilnehmenden Vereine, welche nicht Mitglied in unserem Verbund sind, umgelegt. Ein großer Teil der Kosten wird bereits durch eine Förderung ausgeglichen, sodass wir erfahrungsgemäß je Termin mit 10 - 15 € pro Verein rechnen (unabhängig von der Personenzahl je Verein).

Oktober 2022 - Zuwachs aus Brandenburg

Einer der ersten Kontakte, die wir noch vor Gründung unseres FairBund freier Kleingartenvereine e. V. hatten, war nach Brandenburg, süd-östlich von Berlin. Ein dortiger Verein hatte mit einem wirklich bemerkenswert inkompetent agierenden Verbandsvorstand zu kämpfen. Dieser war der Meinung, für den Verein und seine Kleingartenanlage würde das Bundeskleingartengesetz nicht mehr gelten, weil der Verein aus dem Verband ausgetreten war. In dieser selten weltfremden Denkweise war es für den Verband dann nur "folgerichtig", den Zwischenpachtvertrag zwischen Verband und Eigentümer zu kündigen. Zwar hat sich der Verband damit u. M. n. im Schadensfall ersatzpflichtig gemacht, falls der Eigentümer die Herausgabe und Räumung der Fläche gefordert hätte, jedoch bestand und besteht zwischen Eigentümer und Verein schon immer eine gute Beziehung. Im Endeffekt hat der Verband damit nur selbst bestätigt, wie sinnlos dessen Einbindung in die Pachtverträge war. Ohne Verzögerung schlossen Eigentümer und Verein einen neuen Zwischenpachtvertrag.

Mitte 2022 entschied sich der Verein dann, unserem Verbund beizutreten. Wir heißen den Verein herzlich willkommen und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit!

August/September 2022 - letzte Vorbereitungen für unsere Weiterbildungsreihe

Ende August war es endlich so weit. Der Vorstand unseres Verbundes traf sich mit einer Anwältin und einem Anwalt in Leipzig, um die bevorstehende Weiterbildungsreihe detailliert zu besprechen. Dank einer Förderung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt lassen wir uns von diesen beiden Personen ein Unterpachtvertragsformular entwickeln, welches die Mitgliedsvereine unseres Kleingarten-FairBundes dann für ihre Verpachtungen kostenfrei nutzen können. In Abgrenzung zu bekannten, weit verbreiteten Vertragsvordrucken wird das neue Formular frei von Einflussnahmen fremder Organisationen und insbesondere frei von unnötiger Überregulierung sein.

Um das neue Formular im Detail zu beleuchten und gleichzeitig andere Themen von allgemeinem Interesse zu behandeln, wird es beginnend ab Oktober eine vierteilige Vortragsreihe geben, die für alle interessierten Vereinsvorstände offen steht. Alle Details werden in Kürze bekanntgegeben. Vereine, welche bereits in unseren Mailverteiler aufgenommen wurden, erhalten diese ganz frisch als Erste per E-Mail zugesendet.

Orte und Zeiten der Weiterbildungsveranstaltungen sind:



Auch wer nicht an allen Termin vor Ort teilnehmen kann, verpasst nichts. Eine digitale Teilnahme ist spielend einfach und ohne Zusatzkosten möglich.

Juli 2022 - Ein weiterer Verein ist unserem Verbund beigetreten.

Seit einigen Monaten bestand intensiver Kontakt zu einem Verein aus dem südwestlichen Sachsen-Anhalt. Im Rahmen des Austauschs über allzu bekannte Probleme (Verwaltungsvollmacht...) wurden mit dem modern arbeitenden Vereinsvorstand zahlreiche Schnittpunkte bei Interessen und Zielsetzungen gefunden. Mitte Juli 2022 entschied sich der Verein, unserem Verbund beizutreten. Wir heißen den Verein herzlich willkommen und hoffen, dass er von unseren Angeboten und dem laufenden Erfahrungsaustausch profitieren kann.

Einige andere Vereine durften wir in den vergangenen Monaten besuchen und uns dabei vorstellen. Wir sind gespannt, ob unsere Familie zeitnah noch weiter wächst 😊.

Mai 2022 - Mitgliederversammlung / Wir begrüßen ein neues Mitglied!

Anfang Mai führten wir unsere jährliche Mitgliederversammlung durch. Im Rahmen seiner Berichte schilderte der Vorstand, was im Jahr 2021 erreicht werden konnte. Zudem gab es einen Ausblick auf das in 2022 Kommende.

Mitte Mai trat uns ein weiterer Verein aus dem Landkreis Nordsachsen bei. Auch zu dieser Kleingärtnergemeinschaft bestand schon ein enger Austausch über viele Jahre hinweg. Vor einiger Zeit durften wir unseren Cloud-Server und dessen Funktionalitäten vor Ort präsentieren. Dies, die regelmäßigen Weiterbildungen sowie andere Vergünstigungen überzeugten den Verein, unserem Kleingarten-FairBund beizutreten.

März 2022 - Petition zur Modernisierung des Bundeskleingartengesetzes

Im Februar kontaktierte uns der KGV Elbfrieden Bobersen (bei Riesa). Dessen Vorstand engagiert sich seit einigen Jahren für eine Modernisierung des Bundeskleingartengesetzes. In seiner an das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft gerichteten Petition schildert der Verein zahlreiche weithin bekannte Probleme im Kleingartenwesen, die durch Anpassungen an der gesetzlichen Grundlage gelindert, wenn nicht sogar behoben werden können. Beispielsweise schlägt der Verein vor, nicht mehr nur Obst, Gemüse und andere Gartenbauerzeugnisse in das vom BGH definierte Drittel im Rahmen der kleingärtnerischen Nutzung hineinzuzählen, sondern diese auch für ökologische Zwecke zu öffnen und z. B. Bienenwiesen, Wildsträucher und Stauden ausdrücklich zu berücksichtigen. Wir unterstützen die Grundidee, das BKleingG zu modernisieren und den aktuellen Lebensverhältnissen anzupassen.

Zur Petition geht es hier entlang.

März 2022 - Wir engagieren uns für eine gesunde Deregulierung: Wald- und Parkbäume.

Bereits im Februar 2021 nahmen wir Kontakt mit Fraktionen des Leipziger Stadtrates auf, um ein sehr streitanfälliges Thema zu beleuchten und auf die Möglichkeit einer Flexibilisierung zu Gunsten der Leipziger Kleingärtner hinzuweisen. Denn in der aktuellsten, 12. Auflage des Praktiker-Kommentars zum Bundeskleingartengesetz wird eine modernde Rechtsauslegung wiedergegeben, wonach hochwachsende Laub- und Nadelbäume zwar nicht zur nicht erwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung gehören, jedoch der Erholungsnutzung zugerechnet werden können (vgl. Mainczyk/Nessler, Praktiker-Kommentar Bundeskleingartengesetz, 12. Auflage 2019, § 1 Rn. 7). Der Kommentar legt besonderen Augenmerk auf die ökologische Bedeutung solcher Anpflanzungen und verweist zurecht auf § 3 Abs. 1 Satz 2 BKleingG, wonach "die Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege" bei der Nutzung und Bewirtschaftung eines Kleingartens berücksichtigt werden.

Zusammen mit der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Leipziger Stadtrat, dem BUND Leipzig und der AG Umwelt- und Klimaschutz im Bündnis 90 / Die Grünen Kreisverband Leipzig erarbeiteten wir einen Antrag für den Stadtrat. Ziel ist es, dass die Stadt Leipzig als Eigentümerin sehr großer Kleingartenflächen ein Bekenntnis für den Erhalt vorhandener Wald- und Parkbäume sowie anderer kleingartenuntypischer Anpflanzungen abgeben sollte. Denn bis heute werden solche Gewächse in aller Regel rigoros und ausnahmslos bei Pächterwechsel gerodet - leider nicht nur in Leipzig.

Klar ist: behindern oder verhindern die genannten Anpflanzungen die (ausreichende) kleingärtnerische Nutzung oder gibt es andere, valide Gründe für deren Entfernung, bspw. Verkehrssicherungserfordernisse, so sind sie weiterhin zu beseitigen. Auch Neuanpflanzungen sollten vermieden werden.

Klar ist aber auch: Kleingartenordnungen oder verpflichtende Beschlüsse von Alt-Verbänden, wonach vorhandene Wald- und Parkbäume ausnahmslos bei Pächterwechsel zu entfernen sind - auch dann, wenn sie niemanden stören und auch die kleingärtnerische Nutzung nicht behindern -, sind längst nicht mehr zeitgemäß und gehören in die Kategorie "Unnötige, über das vom BKleingG Geforderte weit hinausgehende Überregulierung im Kleingartenwesen". Nicht umsonst stoßen solche und ähnliche Regelungen immer wieder auf Unverständnis und landen letztlich nicht selten vor Gericht. Sie sollten einfach abgeschafft werden, um so den Gartenvereinen Entscheidungsspielraum zu geben, ob und in welchem Rahmen in der jeweils eigenen Kleingartenanlage vorhandene Anpflanzungen erhalten werden können.

Der Rat der Stadt Leipzig ist nun gefordert, ein Zeichen für eine moderne, naturnahe und umweltgerechte Kleingärtnerei zu setzen.

Wir werden uns weiter für eine Deregulierung im Rahmen des Bundeskleingartengesetzes einsetzen, auch um das Kleingartenwesen nachhaltig zukunftsfähig zu gestalten.

Februar 2022 - Besuche bei Vereinen / Förderantrag

Im Februar besuchten wir zwei befreundete Vereine in Nordsachsen, die sich für unseren Kleingarten-FairBund interessieren. Wir durften uns und die bei uns gebotenen Vorteile vorstellen. Auf besonderes Interesse stieß dabei die Live-Vorführung unseres Cloud-Servers, auf dem für Mitgliedsvereine eine umfangreiche Wissenssammlung und aktuelle Fachliteratur ohne Zusatzkosten zur Verfügung stehen.

Mitte Februar stellten wir zudem einen neuen Förderantrag, um eine ganz spezielle Weiterbildungsreihe in 2022 zu ermöglichen. Mit einer Antwort auf den Antrag ist im Mai zu rechnen.

Januar 2022 - Wir begrüßen ein neues Mitglied!

Ein Verein aus dem südwestlichen Brandenburg hat sich unserem Kleingarten-FairBund angeschlossen. Schon länger besteht Kontakt zu diesem verbandsfreien Verein, der für sich als wichtigste Vorteile die regelmäßigen Weiterbildungen sowie die auf unserem Server zur Verfügung stehende Fachliteratur und Wissenssammlung erkannt hat.

Dezember 2021 - Befreiungsanträge an den Bundesanzeiger Verlag

Am 1. Dezember übersendeten wir mehrere Anträge unserer Mitgliedsvereine (und für unseren Kleingarten-Verbund selbst) auf Befreiung von den sonst anfallenden Gebühren für das Transparenzregister. Wir verwendeten hierzu das uns vom Bundesanzeiger Verlag zur Verfügung gestellte Formular, entfernten die darin vorgedruckten Daten und stellten dies unseren Mitgliedsvereinen zur Verfügung. Ohne großen Aufwand und vor allen Dingen ohne Zusatzkosten können die Vereine damit nun mit dem Thema abschließen.

November 2021 - Netzwerktreffen mit Weiterbildung diesmal digital

Der 27.11.2021 war der Termin für unser zweites Netzwerktreffen mit Weiterbildung. Kurz zuvor wurden die Corona-Regeln in Sachsen verschärft. Zwar hätte man sich unter Einhaltung von 2G noch vor Ort treffen können, jedoch stimmten alle interessierten Vereinsvertreter überein, die Kontakte besser zu reduzieren. Also traf man sich online. Vor dem 27.11. probierten wir das verwendete Tool aus, sodass am Tag der Weiterbildung alles reibungslos ablief. Diesmal begrüßten wir sogar Teilnehmer aus dem Großraum Rostock.

Frau Rechtsanwältin Swaantje Schlittgen referierte diesmal zum Hauptthema "korrekte Abrechnung von Strom und Wasser", anschließend erläuterte sie wichtige Aspekte bei der (zwangsweisen) Räumung von Kleingärten.

Im Anschluss an den anwaltlichen Teil gab es noch einen Crashkurs zur einfachen Erstellung von ansprechenden Websites mittels Google Sites sowie zur Nutzung von Kanban-Boards zur Verbesserung der Aufgabenverwaltung im Verein. Ein Kanban-Board steht für Mitgliedsvereine kostenfrei auf dem Server unseres Kleingarten-FairBundes zur Verfügung und kann einen ersten Schritt in Richtung Digitalisierung darstellen.

Wir konnten zur Veranstaltung am 27.11.2021 den über die Förderung (s. Oktober 2021) beschafften Beamer sowie das Repräsentationsmaterial einsetzen.

Oktober 2021 - Zuwendungsbescheid der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt

Wir sind sehr glücklich, erneut eine Förderung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt zu erhalten. Mit der Förderzusage über beinahe 2.500 € können wir unseren Kleingarten-FairBund mit Technik für unsere Weiterbildungen ausstatten und Werbematerial für Repräsentationszwecke beschaffen. Zum Beispiel kamen beschaffte Tischmikrofone bereits für die digitale Teilnahme an der Weiterbildung am 30.10.2021 zum Einsatz.

Oktober 2021 - Netzwerktreffen mit Weiterbildung wieder ein Erfolg

Am 30. Oktober 2021 war - im Rahmen der coronabedingten Einschränkungen - volles Haus im Vereinsheim des Gartenvereins "Am Radefelder Weg"; weitere Vereinsvorstände nahmen digital per Videokonferenz teil. Frau Rechtsanwältin Swaantje Schlittgen referierte zum Thema "kleingärtnerische Nutzung bzw. Drittelnutzung". Sie verwies auf die Wichtigkeit der vertraglichen Regelungen und ggf. einer weiterführenden Gartenordnung, welche sich verbandsfreie Vereine im Rahmen des Bundeskleingartengesetzes und der zugehörigen Rechtsprechung frei selbst erstellen können. Auf besonderes Interesse der anwesenden Vereinsvertreter stieß die Idee einer Veranstaltungsreihe über die kleingärtnerische Nutzung, die sich an die einzelnen Kleingärtner richtet. Durch verständliche Information über die rechtlichen aber auch praktischen Aspekte der "Drittelnutzung" soll Verständnis erzeugt und für die Zukunft Unstimmigkeiten über die Nutzung eines Kleingartens vermieden werden.

Oktober 2021 - Neuigkeiten zum Transparenzregister

Aktuell informiert der Bundesanzeiger Verlag, der für die Führung des Transparenzregisters verantwortlich ist, über Vereinfachungen beim Verfahren zur Gebührenbefreiung für Organisationen, welche steuerbegünstigte Zwecke verfolgen. Unsere Petition an den Bundestag hat zusammen mit den zahlreichen Eingaben anderer Akteure also Wirkung gezeigt. Demnach ist nur noch ein einmaliger Antrag auf Gebührenbefreiung erforderlich, der sich dann auf alle folgenden Gebührenjahre erstreckt. Der Verlag betont aber völlig zurecht und entsprechend unserer damaligen Einschätzung, dass eine rückwirkende Befreiung gemäß der diesbezüglich unverändert gültigen Gesetzeslage nicht möglich ist. Die Empfehlung einiger Kleingartenverbände, die für die Jahre bis 2020 erhobenen Gebühren einfach nicht zu zahlen und gegen den entsprechenden Bescheid Widerspruch einzulegen, bestätigt sich damit als falsch - wie zu erwarten war.

Kontaktieren Sie uns gern bei Rückfragen zu diesem Thema.

Oktober 2021 - Netzwerktreffen mit Weiterbildung für Vereinsvorstände

Am 30. Oktober 2021 treffen wir uns wieder!

Diesmal wird eine Anwältin zu den Themen "kleingärtnerische Nutzung" und "Vorgehensweise bei Pächterwechsel" vortragen. Beispielfragestellungen und alle Infos zur Veranstaltung entnehmen Sie bitte dem ausklappbaren Bereich direkt unter diesem Beitrag.

Alle Infos zur Veranstaltungen am 30.10.2021 (zum Aufklappen klicken):

Im anwaltlichen Teil der Veranstaltung werden folgende Fragestellungen behandelt:

1. kleingärtnerische Nutzung / sog. "Drittelnutzung"

Wie zählen Obstbäume und -sträucher hier hinein? Gibt es Rechtsprechung oder andere Rechtsgrundlagen dazu? Kann eine "Best Practice" entwickelt werden?
Zusatzfrage: immer wieder gibt es Diskussion darüber, was unter "Gartenbauerzeugnissen" (BGH-Urteil) zu verstehen ist - gehören z. B. Schnittblumen dazu? Kann man vielleicht sogar den juristischen Begriff der "Frucht" anwenden, sodass noch mehr Anpflanzungen in den Begriff der "Gartenbauerzeugnisse" einbezogen werden können?

2. allgemeine Vorgehensweise bei Pächterwechsel

Worauf muss allgemein geachtet werden? Welche Besonderheiten ergeben sich bei unterjähriger Übergabe, also vor vertragsgemäßen Pachtende? Welche "Nebenschauplätze" außer dem Pachtvertrag müssen berücksichtigt werden? Worauf sollte man bei Prüfung eines ordnungsgemäßen Zustandes des Pachtgegenstandes achten? Wie sollten Auflagen formuliert sein und worauf muss ggf. geachtet werden, wenn sich der Neupächter zur Erfüllung dieser Auflagen verpflichtet?
Exkurs: Vorgehensweise bei verschwundenem Pächter bzw. zwangsweiser Pachtbeendigung

Voraussichtlich werden wir uns nach dem anwaltlichen Teil noch kurz mit dem Thema "kleingärtnerische Gemeinnützigkeit" beschäftigen. Hier gibt es sehr viel Aberglaube, insbesondere was die Voraussetzungen oder die Gründe für einen Entzug angeht. Die wirklichen Zusammenhänge zu kennen, ist gerade in der Auseinandersetzung mit unwahren Behauptungen bzw. Annahmen hilfreich. Bestes Beispiel sind die von vielen Verbänden gern durchgeführten "Begehungen zur kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit".

Im Anschluss wird es sicherlich wieder Gelegenheit geben, individuelle Themen zu besprechen.

Los geht es am 30.10.21 um 10 Uhr. Wir treffen uns diesmal im Vereinsheim des Vereins für Kleingärtner "Am Radefelder Weg" in Leipzig. Die Adresse für das Navi lautet "Radefelder Weg 50, 04159 Leipzig".

Die Teilnahme ist kostenfrei!

Bitte unbedingt beachten:
Aktuell gilt in Leipzig aufgrund der Überschreitung einer 35er Inzidenz das "3 G - Modell", d. h. alle Teilnehmer müssen entweder geimpft, genesen oder getestet sein. Außerdem ist eine Kontaktnachverfolgung erforderlich. Wir werden alles entsprechend vorbereiten; alle Teilnehmer müssen bitte einen geeigneten Nachweis für Impfung/Genesung/Test mitbringen. Zwar gilt die aktuelle sächsische Corona-Verordnung nur bis zum 20.10., jedoch ist davon auszugehen, dass auch die kommende Verordnung entsprechende Vorschriften enthält.

September 2021 - Wir begrüßen zwei weitere Mitglieder!

Zwei weitere Vereine haben sich unserem Kleingarten-FairBund angeschlossen, einer aus Leipzig und einer aus dem Landkreis Nordsachsen. Beide Vereine gehören keinem der Alt-Verbände an. Beide Vereine haben sich die bei uns gebotenen Vorteile genauer angeschaut und für sich festgestellt, dass sie den jährlichen Mitgliedsbeitrag von 50 € pro Verein allemal wert sind.

September 2021 - Netzwerktreffen mit Weiterbildung für Vereinsvorstände

Am 18. September 2021 treffen wir uns endlich mal wieder!

Wir behandeln das Thema "Mitgliederversammlungen ordnungsgemäß einberufen und durchführen - Anfechtung von Beschlüssen vermeiden". Denn dieses Thema hält einige Feinheiten bereit, die auch für "alte Hasen" gut zu wissen sind.


Alle Infos zur Veranstaltung entnehmen Sie bitte dem ausklappbaren Bereich direkt unter diesem Beitrag.

Alle Infos zur Veranstaltungen am 18.09.2021 (zum Aufklappen klicken):

Mitgliederversammlung? Das ist doch ein alter Hut! Ja, ok, vielleicht gibt es den einen oder anderen altgedienten Hasen, der als Vereinsvorstand genau weiß, wie Mitgliederversammlungen ordnungsgemäß einberufen und durchgeführt werden.

Doch es gibt Feinheiten rund um eine Mitgliederversammlung, die nicht vielen Vorständen bekannt sind. Schon kleine Ungenauigkeiten oder Formfehler können zur Anfechtbarkeit oder gar Unwirksamkeit von Beschlüssen führen und den Verein gehörig durcheinander bringen oder diesem sogar erheblichen Schaden zufügen. Die jüngere Vergangenheit hat gezeigt, dass selbst große Kleingarten-Verbände zum Thema Nachholbedarf haben und Anfechtungen von Mitgliederbeschlüssen hinnehmen mussten. Dies zeigt auch: nicht nur für die eigene Mitgliederversammlung ist es von Vorteil, sich gut auszukennen - auch als Mitgliedsverein in einem Verband hilft das Wissen, die Interessen des Vereins in einem Verband zu wahren.

Deshalb beschäftigen wir uns mit der ordnungsgemäßen Einberufung und Durchführung von Mitgliederversammlungen:

Was ist schon bei der Einberufung zu beachten?
Wie ist mit Anträgen zur Mitgliederversammlung zu verfahren?
Was gilt es, vor Beginn der Versammlung zu beachten?
Welche Tagesordnungspunkte müssen vorgesehen werden, welche sollten angesetzt werden?
Wie kann mit Störern umgegangen werden?

Exkurs: Wie man mit einfachen Mitteln die digitale Teilnahme an Mitgliederversammlungen ermöglichen kann und welche Voraussetzungen geschaffen werden müssen.

Nach dem Weiterbildungsteil gibt es noch einige aktuelle Informationen, darunter ein für alle Gartenvereine interessantes Urteil aus Leipzig zum Thema Änderung von Ordnungen und deren Einbeziehung in den Unterpachtvertrag.

Für Mitgliedsvereine des Kreisverbandes Leipzig werden wir über die Causa Frank M. (ehemaliger Geschäftsführer) informieren. Das Strafverfahren ist seit geraumer Zeit beendet, im Zivilverfahren wurde nun ein erstinstanzliches Urteil gesprochen. Wir werden aufzeigen, welche Forderungen der Kreisverband gegen Frank M. gestellt hat, welchen Vergleichsvorschlag der Kreisverband platzen lassen hat und wie das Landgericht Leipzig hier geurteilt hat.

Danach besteht schließlich noch Gelegenheit zum Netzwerken: individuelle Frage- und Problemstellungen können besprochen werden.

Die Teilnahme ist kostenlos!

Die Veranstaltung findet im Vereinsheim des Kleingärtnervereins "Auenblick" e. V. in Schkeuditz (Thomas-Müntzer-Str. 34, 04435 Schkeuditz) statt. Parkplätze gibt es vor Ort zur Genüge; die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist mir der S-Bahn möglich (Station: Schkeuditz West).

Wer lieber von zuhause aus teilnehmen möchte: eine digitale Teilnahme über Microsoft Teams ist möglich. Nehmen Sie hierzu bitte Kontakt zu uns auf.

Juli 2021 - erster Freistellungsbescheid

Nachdem unsere Mitgliederversammlung im April 2021 den Jahresabschluss für 2020 beschloss, reichten wir die Steuererklärung ein. Anfang Juli ging sodann der erste Freistellungsbescheid zur Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer ein, womit die steuerliche Gemeinnützigkeit bestätigt wurde.

April/Mai 2021 - Wir reichen eine Petition zum Transparenzregister beim Bundestag ein.

Die Verwunderung war bei vielen Vereinsvorständen groß, als ab 2020 die ersten Gebührenbescheide vom Transparenzregister bei Vereinen eingingen. Teilweise führte der zusätzliche Arbeitsaufwand, der für einen Antrag auf Gebührenbefreiung erforderlich ist, zur Resignation. Denn die Ersparnis eines erfolgreichen Antrags wäre im Vergleich zu den für den Antrag anfallenden Kosten (Vereinsregisterauszug) nur äußerst gering. Deshalb hörten wir nicht nur einmal die Aussage: "Dann zahlen wir lieber die Gebühr für das Transparenzregister."

Damit wollten wir uns aber nicht zufrieden geben und reichten im April 2021 eine Petition an den Deutschen Bundestag ein, die folgenden Wortlaut hat:


"Mit der Petition wird gefordert, eingetragene Vereine, welche steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, von den jährlich anfallenden Gebühren für die Führung des Transparenzregisters (Nr. 1 Anlage zu § 1 TrGebV) dauerhaft zu befreien. Die Befreiung soll also grundsätzlich aufgrund der Verfolgung steuerbegünstigter Zwecke gewährt werden, solange keine über den Vereinsregisterinhalt hinausgehenden Eintragungen ins Transparenzregister vorgenommen werden."


Die ausführliche Begründung unserer Petition kann hier nachgelesen werden.


Mit Schreiben vom 18.05.21 informierte uns der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages darüber, dass unsere Petition gemeinsam mit inhaltlich ähnlichen Eingaben geprüft werden wird. Wir denken, dass unsere Petition und die Eingaben anderer Organisationen, bspw. in Form eines offenen Briefes, Wirkung gezeigt haben. Denn am 10.06.21 befasst sich der Bundestag voraussichtlich mit einer Novelle des entsprechenden Gesetzes. U. a. soll darin festgehalten werden, dass ab 2024 kein Antrag auf Gebührenbefreiung mehr notwendig sein soll.

April 2021 - unsere erste Mitgliederversammlung

Am 17.04.2021 fand unsere erste Mitgliederversammlung statt - corona-konform rein digital. Dies lief reibungslos, denn alle Mitglieder bzw. deren Vertreter hatten im Vorfeld die Gelegenheit, das verwendete Tool auszuprobieren. Der Mitgliedsbeitrag in Höhe von 50,00 Euro pro Verein wurde bestätigt, ebenso der Haushaltsplan, der wegen der Förderzusage der Stiftung Mitarbeit erfreulicherweise kurzfristig nach "oben" korrigiert werden musste. Als Revisorinnen konnten zwei Profis gewonnen werden, die entsprechende berufliche Ausbildungen und langjährige Erfahrungen mitbringen, um eine fehlerfreie Prüfung der Kassenführung zu gewährleisten.

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April 2021 - Förderungszusage der Stiftung Mitarbeit erhalten

Wir sind sehr glücklich über die Zusage der Stiftung Mitarbeit über einen mittelhohen dreistelligen Betrag. Mit einer solchen Finanzspritze unterstützt die Stiftung Mitarbeit junge Initiativen und Projekte in ihrer Anfangsphase. Wir investieren den Förderbetrag in Fachliteratur zu Vereinsrecht, Kleingartenrecht sowie Buchhaltungs- und Steuerthemen, daneben in ein wenig Büromaterial. Die Literatur stellen wir unseren Mitgliedern auf unserer eigenen Cloud zum Lesen und Nachschlagen zur Verfügung.

März 2021 - Wir begrüßen noch ein neues Mitglied!

Ein weiterer Verein hat sich unserem Kleingarten-FairBund angeschlossen, diesmal aus dem Landkreis Nordsachsen. Auch dieser Verein hat sich vor einigen Jahren von einem Alt-Verband getrennt und sich für die Freiheit entschieden. Der schon lange bestehende Austausch mit diesem Verein wird nun weiter intensiviert, wovon alle heutigen und künftigen Mitglieder profitieren.

März 2021 - Zuwendungsbescheid der Stadt Leipzig erhalten

Unser Dank geht in Richtung der Stadt Leipzig, die unsere Weiterbildungsveranstaltungen im Jahr 2021 mit einem mittelhohen dreistelligen Betrag fördert. Sobald es Corona wieder halbwegs zulässt, setzen wir die Termine fest und begrüßen Vertreter interessierter Gartenvereine. Auch für den Fall, dass derartige Versammlungen zu lange nicht möglich bleiben, sind wir gerüstet: in diesem Fall steigen wir auf ein digitales Zusammentreffen um.

März 2021 - Wir stehen für Transparenz im Kleingartenwesen!

Häufig hört und liest man über intransparente Vorgänge in den Alt-Verbänden. Dies kritisieren wir ebenfalls, wie wir auf der Seite Geschichte dargestellt haben. Um unverkennbar zu zeigen, dass Transparenz für uns keine bloße Worthülse ist, haben wir uns der Initiative Transparente Zivilgesellschaft angeschlossen.

März 2021 - Wir begrüßen eines neues Mitglied!

Wir freuen uns über den Beitritt eines weiteren Kleingartenvereins aus dem Nordosten Thüringens. Mit diesem Verein bestehen bereits über viele Jahre freundschaftliche Beziehungen und schon vor Gründung unseres Kleingarten-FairBundes unterstützten wir den Verein beim Austritt aus dem dortigen Alt-Verband. Die Trennung von letzterem erfolgte ungewöhnlich komplikationsfrei; häufig akzeptieren Alt-Verbände das Recht auf Austritt effektiv nicht. Auch beim Thema kleingärtnerische Gemeinnützigkeit profitierte der Verein bereits von unserem Wissen. Gleichzeitig beschäftigten wir uns gemeinsam mit dem Vereinsvorstand mit anderen Problem- und Fragestellungen und erlangten hierüber wertvolles Wissen, das allen Mitgliedsvereinen zu Gute kommt.

Februar 2021

Wir führen Gespräche mit mehreren Vereinen, die sich für unseren Kleingarten-FairBund interessieren, darunter aus Nordsachsen, Brandenburg und Thüringen. Weil persönliche Treffen derzeit schlecht bis gar nicht möglich sind, nutzen wir die digitale Infrastruktur unseres Verbundes für Videotelefonate.

Januar 2021

Die Leipziger Volkszeitung schreibt einen Artikel (LVZ-Plus / zum Lesen des vollständigen Artikels ist ein Abo der LVZ erforderlich) über die Gründung unseres Kleingarten-FairBundes. Wir erhalten in der Folge erste Anfragen auf Zusammenarbeit und Unterstützung.

Dezember 2020 - erste Förderzusage

Wir erhalten einen Zuwendungsbescheid über einen mittleren vierstelligen Betrag. Mit diesem Geld können wir unser erstes größeres Projekt umsetzen: ein eigener Server kann beschafft werden und steht Mitgliedsvereinen als kostenfreier und vor allen Dingen sicherer sowie datenschutzkonformer Cloud-Speicher zur Verfügung. Er bildet auch die Basis für weitere Digitalisierungsprojekte.

November 2020 - Wir stellen uns vor.

Mit einem Anschreiben machen wir uns bei wichtigen Behörden, Kommunen und anderen Partnern bekannt. Wir erhalten freundliche Rückmeldungen wie etwa "Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit" oder "Es ist gut, dass es jetzt eine Alternative gibt."

September und Oktober 2020 - Förderanträge

Die frühe Gründung Mitte 2020 erfolgte, obwohl nicht alle beitrittswilligen Vereine mitwirken konnten. In enger Absprache auch mit diesen künftigen Mitgliedern zogen wir die Gründung aber durch, um den Verein zur Eintragung anmelden zu können. Denn für zwei unserer großen Steckenpferde, die Digitalisierung in Kleingartenvereinen und gemeinsame, für alle Interessierte offen stehende Weiterbildungsveranstaltungen, wollten wir Mittel aus unterschiedlichen Fördertöpfen nutzen. Ein eingetragener Verein ist dabei häufig Grundvoraussetzung. Nach erfolgter Eintragung konnten wir also erste Förderanträge stellen.

August 2020 - erste Schritte

Wir erlangen die steuerliche Gemeinnützigkeit. Die Mitgliederversammlung unseres Verbundes setzt den Mitgliedsbeitrag auf 50,00 Euro pro Verein unabhängig von der Größe des Vereins fest. Mit diesem Betrag ist unser Verbund finanziell ausreichend ausgestattet. Denn laufende Kosten gibt es bei uns de facto nicht.

Juli 2020 - Eintragung im Vereinsregister

Der FairBund freier Kleingartenvereine ist nun ein eingetragener Verein. Ohne Probleme wurde er ins Vereinsregister des Amtsgerichts Leipzig unter der Nummer VR 6987 eingetragen.

Juni 2020 - Gründung

Das Netzwerk dahinter besteht schon lange, nun wird es auf eine organisierte Ebene gehoben: der FairBund freier Kleingartenvereine e. V. wurde in Leipzig gegründet. Weil es allen Beteiligten wichtig ist, von Anfang an die gemeinsamen Werte zu verfolgen, können einige Beitrittskandidaten noch nicht mitwirken. Denn der Kleingarten-FairBund hat sich die direkte Demokratie auf die Fahnen geschrieben. Ohne Beschluss der Mitgliederversammlung eines Vereins soll dieser auch nicht dem Kleingarten-FairBund beitreten. Denn die Kleingärtner sollen entscheiden, was hier geschieht!