Der FairBund freier Kleingartenvereine e. V. hat sich der Initiative Transparente Zivilgesellschaft angeschlossen.
Der FairBund freier Kleingartenvereine e. V. steht für Transparenz im Kleingartenwesen. Denn genau der Mangel daran in den Alt-Verbänden ist einer der Hauptkritikpunkte, die wir auf der Seite Geschichte dargestellt haben. Um unverkennbar zu zeigen, dass Transparenz für uns keine bloße Worthülse ist, haben wir uns der Initiative Transparente Zivilgesellschaft angeschlossen. Wir verpflichten uns, die folgenden zehn Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und aktuell zu halten.
1.
Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr unserer Organisation
a.
Unsere Organisation trägt den Namen "FairBund freier Kleingartenvereine e. V." und ist beim Amtsgericht Leipzig unter der Nummer VR 6987 eingetragen. Als Kurzform ist Kleingarten-FairBund geläufig.
b.
Sitz unserer Organisation ist Leipzig.
d.
Unser Kleingarten-FairBund wurde im Jahr 2020 gegründet.
2.
Vollständige Satzung sowie die konkreten Ziele unserer Organisation
a.
Unsere vollständige Satzung können Sie hier lesen.
b.
Die Ziele unseres Kleingarten-FairBundes haben wir hier beschrieben. Wir verfolgen die Vision eines auf Freiwilligkeit, Transparenz und Gerechtigkeit aufgebauten und arbeitenden, modernisierten Kleingartenwesens in Deutschland. Hierzu arbeiten wir vorrangig mit Kleingartenvereinen zusammen, die einerseits moderne Ansätze, wie beispielsweise der Digitalisierung in der Vereinsverwaltung, verfolgen, sich andererseits ebenfalls gegen die derzeit weit verbreiteten, negativen Zustände stellen und für Besserungen engagieren. So schaffen wir positive Präzedenzfälle, die wir im Rahmen unserer Aufklärungsarbeit veröffentlichen und verbreiten. Insbesondere mit regelmäßigen Weiterbildungs- und Networking-Treffen versetzen wir interessierte oder gar direkt betroffene Kleingartenvereine in die Lage, sich selbst zu helfen. Aber auch Grundlagenthemen nehmen wir uns dabei an, zuletzt bzw. aktuell zum Beispiel der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit, über die noch viel Unwissen oder gar Fehlbehauptungen im Umlauf sind.
Daneben engagieren wir uns ebenfalls auf Ebene politischer Entscheidungsträger sowie wichtiger Behörden und nehmen zugunsten des Kleingartenwesens Einfluss. Dies fängt bei vermeintlich einfachen Dingen an, wie beispielsweise der Modernisierung der für Kleingärten geltenden Regelungen im jeweils gültigen gesetzlichen Rahmen (Bundeskleingartengesetz). Denn hier besteht nicht selten Handlungsspielraum, der meist leider nicht genutzt wird.
Wir grenzen uns ausdrücklich von den leider noch immer weit verbreiteten Vorgehens- und Handlungsweisen vieler Alt-Verbände ab. Hierzu gehören insbesondere einseitige bis hin zu sittenwidrige, jedenfalls für die Kleingartenvereine überaus negative Vertragskonstruktionen, unnötig einschränkende Regelwerke, teils herrschaftliches sowie bevormundendes Gebaren von Verbandsfunktionären, die häufig überhöhte, unverhältnismäßige Zahlungen erhalten, über welche meist nicht einmal den eigenen Mitgliedern gegenüber transparent berichtet wird.
3.
Datum des jüngsten Bescheides vom Finanzamt über die Anerkennung als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaft
Mit Freistellungsbescheid vom 05.07.2021 hat das Finanzamt Leipzig I die steuerliche Gemeinnützigkeit unserer Organisation festgestellt. Die Steuernummer unseres Kleingarten-FairBundes lautet 232/140/18055. Wir verfolgen den steuerbegünstigten Zweck der Förderung der Kleingärtnerei (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 23 AO).
4.
Name und Funktion der wesentlichen Entscheidungsträger
Unser dreiköpfiger Vorstand besteht aus folgenden Personen:
1. Vorsitzender Joachim Starke,
2. stellvertretender Vorsitzender Bernd Holz sowie
Kassierer Anton Marx.
5.
Bericht über die Tätigkeiten unserer Organisation
Eine Übersicht über unsere bisherigen Tätigkeiten kann im Bereich "Aktuelles" eingesehen werden.
Im Jahr 2023 konzentrierten wir uns auf das Thema "Photovoltaik in Kleingärten" und führten dazu schließlich im Dezember 2023 eine erste Weiterbildung zum Thema durch. Viele Alt-Verbände wollen die Nutzung von Photovoltaik in Kleingärten verhindern, stellen dafür teilweise nicht nur die (wahrheitswidrige) Behauptung auf, das Bundeskleingartengesetz würde dies verbieten, sondern erlassen gleich noch eigene Regeln, die die Nutzung effektiv verbieten. Das Thema ist jedenfalls hochaktuell und gemeinsam mit anderen Initiativen sowie Interessenvertretern setzen wir uns dafür ein, über die Nutzung von Photovoltaik in Kleingärten aufzuklären und diese damit zu fördern.
Das ganze Jahr über hielten wir Kontakt zu einigen Kleingartenvereinen, welche unserem Verbund (noch) nicht angehören und die gegen die teils dramatisch miserablen Zustände in ihrem lokalen Altverband ankämpften, unterstützten mit unserem Wissen sowie Erfahrungen und besuchten sie teilweise auch vor Ort.
Auch in 2023 veranstalteten wir eine Weiterbildungsreihe für Vereinsvorstände, die Themen waren neben dem bereits benannten "Photovoltaik im Kleingarten" noch "Verein ohne Vorstand" und "Moderne Verwaltung eines Kleingartenvereins".
Den weiteren Aufbau unseres Verbundes betrieben wir auch in 2023 und beschafften bspw. eine Backup-Festplatte für unseren Cloud-Server sowie weitere Ausstattungsgegenstände für unsere Weiterbildungsveranstaltungen.
6.
Personalstruktur
Neben den drei oben benannten Vorstandsmitgliedern wirkten im Jahr 2023 drei weitere Mitglieder aktiv mit. Alle Personen sind ehrenamtlich tätig und erhalten mit Ausnahme von Auslagenersatz gegen Beleg (z. B. für Einkäufe für unseren Verbund) keinerlei Gelder ausgezahlt.
7.
Mittelherkunft
Im Berichtszeitraum 2023 flossen unserer Organisation insgesamt 3.639,25 € ausschließlich im ideellen Bereich zu, darunter 875,00 € Mitgliedsbeiträge, 2.371,33 € Fördermittel, 159,67 € Kostenbeteiligungen an Weiterbildungsveranstaltungen, 79,59 € sonstige Einnahmen und 153,66 € Spenden.
8.
Mittelverwendung
Verwendet wurden die Gelder wie folgt:
Geräte und Zubehör für Weiterbildungsveranstaltungen (z. B. Leinwand, Kabelbrücken, Mehrfachsteckdose) 252,14 €,
Ausstattung von Anlagegütern (Backup-Festplatte) 438,40 €,
Weiterbildungsveranstaltungen 1.690,00 €,
zusätzliche e-Book-Lizenzen für gemeinsam genutzte Fachliteratur 239,60 €,
Porto 4,05 €.
Für das Jahr 2023 verbleibt ein Einnahmeüberschuss in Höhe von 1.015,06 €.
Damit wird unsere Organisation ihrem eigenen Anspruch erneut gerecht, keine unnötigen laufenden Ausgaben zu erzeugen und die Höhe der Mitgliedsbeiträge regelmäßig zu hinterfragen. Eine "Automatisierung" der Ausgaben nach oben, nur weil entsprechend hohe Mitgliedsbeiträge zur Verfügung stehen, wird es beim FairBund freier Kleingartenvereine e. V. nicht geben.
9.
Gesellschaftliche Verbundenheit mit Dritten
a.
Unser Kleingarten-FairBund hält keinerlei Beteiligungen an anderen Organisationen.
b.
Als eingetragener Verein gibt es keine Gesellschafter oder Kapitaleigner, die Einfluss nehmen könnten.
c.
Es bestehen keine Förder- oder Gewinnabführungsverträge oder ähnliche Verbindungen zu anderen Organisationen.
d.
Es besteht keine juristische personelle Verbundenheit zu anderen Organisationen.
e.
Zu den Mitgliedern unserer Organisationen gehören Kleingartenvereine, die selbst also eingetragene Vereine sind.
f.
Der FairBund freier Kleingartenvereine e. V. ist nicht Mitglied in einer anderen Organisation.
10.
Namen von Personen, deren jährliche Zuwendung mehr als zehn Prozent unserer gesamten Einnahmen ausmachen
Im Jahr 2023 machte folgende Zuwendung mehr als zehn Prozent der gesamten Einnahmen aus:
eine von der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt einmalig gewährte Förderung in Höhe von 2.169,73 €.